Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff „Lauschangriff“ häufig im Zusammenhang mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen verwendet, die der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr dienen. Gleichzeitig wird „Lauschangriff“ auch synonym für illegale Spionage und Abhörversuche durch Privatpersonen oder Unternehmen gebraucht. Ein Eavesdropping-Angriff bezeichnet verschiedene Formen der Überwachung und des Abhörens. Je nach Kontext hat die akustische und optische Überwachung unterschiedliche Bedeutungen und rechtliche Grundlagen.
Neben den staatlichen Maßnahmen wird der Begriff „Lauschangriff“ oft als Synonym für illegale Überwachung verstanden. Hierbei handelt es sich um unbefugtes Abhören, das Ausspähen von Daten oder das Beobachten von Aktivitäten. Die eingesetzten Mittel reichen von Abhörgeräten und Wanzen bis hin zu manipulierter Software. Solche Angriffe haben das Ziel sich einen Vorteil durch das Ausspähen sensibler Informationen zu verschaffen. Eine solche illegale Abhöraktion stellt einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre und Sicherheit dar.
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